200 Jahre
Dierig Holding AG
Deutscher Corporate Governance Kodex

Erklärung zur Unternehmensführung (§289a HGB)

Der Vorstand der Dierig Holding AG berichtet in dieser Erklärung – 
zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß § 289a Abs. 1 HGB 
über die Unternehmensführung.

 Bericht zum DCGK 2011 einschl. Entsprechenserklärung
 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat


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